STUNDENWEISE BETREUUNG:
Oftmals ist eine Betreuung rund um die Uhr nicht notwendig, eine stundenweise Unterstützung aber von Vorteil.
Wir bieten Ihnen eine adäquate Betreuung bereits ab einer Stunde!
Die Kosten für eine stundenweise Betreuung setzen sich zusammen aus…
- der Anzahl der Betreuungszeit (in Stunden),
- der benötigten Zeit für die An- und Abfahrt sowie
- dem Kilometergeld für die An- und Abfahrt zur Pflegestelle.
Unser Preis/Stunde: € 27,-.
Ab 2 Stunden reduziert sich der Stundensatz.
Einmalige Verwaltungsgebühr € 390,-.
24-STUNDEN-BETREUUNG:
Unser Pflegeangebot beginnt bei einem Tagsatz von € 84,-.
(Die Preise enthalten das/die Honorar/e und die Sozialversicherung/en der PflegerInnen sowie die Agentur-Kosten. Fahrtkosten extra (pro Fahrt EUR 150,-). Keine zusätzlichen Kosten, außer bei Tagsatzerhöhung/en aufgrund spezieller Anforderungen an die PflegerInnen.
Die Höhe des Tagsatzes richtet sich grundsätzlich nach Kriterien wie…
- Pflegestufe / Pflegebedarf der zu betreuenden Person (mobil oder bettlägerig, Betreuungsbedarf tagsüber/in der Nacht,…)
- Deutschkenntnisse der Pflegerin
- Ausbildung der Pflegerin
- Turnusdauer der Pflegerin
Einmalige Verwaltungsgebühr € 390,-
(inkl. Erstgespräch mit einer/einem Dipl. Gesundheits- und KrankenpflegerIn zur Qualitätssicherung).
Mögliche finanzielle Unterstützung bei der 24-Stunden-Betreuung:
A) PFLEGEGELD
Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen dar. Es ermöglicht den pflegebedürftigen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit und einen (längeren) Verbleib in der gewohnten Umgebung (zu Hause).
Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegeaufwand. Die Pflegestufen 1-7 kennzeichnen den Pflegeaufwand, der in Stunden pro Monat festgelegt ist. Der zeitliche pflegerische Aufwand wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine Pflegefachkraft bestimmt.
Höhe des Pflegegeldes ab 01.01.2024 | ||
Pflegestufe | Ø mtl. Pflegebedarf von mehr als | Pflegegeld/Monat |
1 | mehr als 65 Stunden | 192,00 € |
2 | mehr als 95 Stunden | 354,00 € |
3 | mehr als 120 Stunden | 551,60 € |
4 | mehr als 160 Stunden | 827,10 € |
5 | mehr als 180 Stunden…
|
1.123,50 € |
6 | mehr als 180 Stunden…
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1.568,90 € |
7 | mehr als 180 Stunden…
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2.061,80 € |
B) FÖRDERUNG DER 24-STUNDEN-BETREUUNG:
Das Sozialministerium hat ein Förderungsmodell entwickelt, mit dem Leistungen an pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung gewährt werden können. Ein Zuschuss kann ab Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz gewährt werden, ab Pflegestufe 5 ist eine Förderung jedenfalls fix.
Die Förderung bei der Beschäftigung von zwei selbstständig tätigen Betreuungskräften beträgt ab 01.09.2023 maximal € 800,- pro Monat, 12 Mal jährlich. Für nur eine selbstständig erwerbstätige Betreuungsperson kann eine Zuwendung in Höhe von € 400,- monatlich geleistet werden. Sollte die Betreuung durch eine selbstständig erwerbstätige Betreuungskraft durchgehend zumindest 28 Tage erfolgen, beträgt der Zuschuss € 800,-.
Erste Anlaufstelle bei Fragen zur 24-Stunden-Betreuung und für die Antragstellung ist das Sozialministeriumservice mit seinen 9 Landesstellen.
Weitere Informationen rund um das Thema „Pflegegeld“ finden sie hier!
C) STEUERLICHE ABSETZBARKEIT DER BETREUUNGSKOSTEN:
Bei einer „24-Stunden-Betreuung“ sind dadurch entstehende Aufwendungen und Kosten (z.B. Kosten für das Betreuungspersonal, Vermittlungskosten, Arzneimittel, Pflegemittel) als „außergewöhnliche Belastung“ im Folgejahr steuerlich absetzbar.
Weitere Informationen, Links und Formulare zum Download finden Sie in unserem Download-Bereich.
Für detaillierte Auskünfte oder ein persönliches Beratungsgespräch sind wir natürlich gerne für Sie da:
0660 / 8988001
info@handl-pflege24.at