30. September 2016

Pflegekosten

STUNDENWEISE BETREUUNG:

Oftmals ist eine Betreuung rund um die Uhr nicht notwendig, eine stundenweise Unterstützung aber von Vorteil.
Wir bieten Ihnen eine adäquate Betreuung bereits ab einer Stunde!

Die Kosten für eine stundenweise Betreuung setzen sich zusammen aus…

  • der Anzahl der Betreuungszeit (in Stunden),
  • der benötigten Zeit für die An- und Abfahrt sowie
  • dem Kilometergeld für die An- und Abfahrt zur Pflegestelle.

Unser Preis/Stunde: € 27,-.
Ab 2 Stunden reduziert sich der Stundensatz.

Einmalige Verwaltungsgebühr € 390,-.

24-STUNDEN-BETREUUNG:

Unser Pflegeangebot beginnt bei einem Tagsatz von € 84,-.
(Die Preise enthalten das/die Honorar/e und die Sozialversicherung/en der PflegerInnen sowie die Agentur-Kosten. Fahrtkosten extra (pro Fahrt EUR 150,-). Keine zusätzlichen Kosten, außer bei Tagsatzerhöhung/en aufgrund spezieller Anforderungen an die PflegerInnen.

Die Höhe des Tagsatzes richtet sich grundsätzlich nach Kriterien wie…

  • Pflegestufe / Pflegebedarf der zu betreuenden Person (mobil oder bettlägerig, Betreuungsbedarf tagsüber/in der Nacht,…)
  • Deutschkenntnisse der Pflegerin
  • Ausbildung der Pflegerin
  • Turnusdauer der Pflegerin

Einmalige Verwaltungsgebühr € 390,-
(inkl. Erstgespräch mit einer/einem Dipl. Gesundheits- und KrankenpflegerIn zur Qualitätssicherung).


Mögliche finanzielle Unterstützung bei der 24-Stunden-Betreuung:

A) PFLEGEGELD

Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen dar. Es ermöglicht den pflegebedürftigen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit und einen (längeren) Verbleib in der gewohnten Umgebung (zu Hause).

Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegeaufwand. Die Pflegestufen 1-7 kennzeichnen den Pflegeaufwand, der in Stunden pro Monat festgelegt ist. Der zeitliche pflegerische Aufwand wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine Pflegefachkraft bestimmt.

Höhe des Pflegegeldes ab 01.01.2024
Pflegestufe Ø mtl. Pflegebedarf von mehr als Pflegegeld/Monat
1 mehr als 65 Stunden 192,00 €
2 mehr als 95 Stunden 354,00 €
3 mehr als 120 Stunden 551,60 €
4 mehr als 160 Stunden 827,10 €
5 mehr als 180 Stunden…

  • wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist.
1.123,50 €
6 mehr als 180 Stunden…

  • wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen nötig sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder
  • die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist.
1.568,90 €
7 mehr als 180 Stunden…

  • wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder
  • ein gleich zu achtender Zustand vorliegt.
2.061,80 €

B) FÖRDERUNG DER 24-STUNDEN-BETREUUNG:

Das Sozialministerium hat ein Förderungsmodell entwickelt, mit dem Leistungen an pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung gewährt werden können. Ein Zuschuss kann ab Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz gewährt werden, ab Pflegestufe 5 ist eine Förderung jedenfalls fix.

Die Förderung bei der Beschäftigung von zwei selbstständig tätigen Betreuungskräften beträgt ab 01.09.2023 maximal € 800,- pro Monat, 12 Mal jährlich. Für nur eine selbstständig erwerbstätige Betreuungsperson kann eine Zuwendung in Höhe von € 400,- monatlich geleistet werden. Sollte die Betreuung durch eine selbstständig erwerbstätige Betreuungskraft durchgehend zumindest 28 Tage erfolgen, beträgt der Zuschuss € 800,-.

Erste Anlaufstelle bei Fragen zur 24-Stunden-Betreuung und für die Antragstellung ist das Sozialministeriumservice mit seinen 9 Landesstellen.

Weitere Informationen rund um das Thema „Pflegegeld“ finden sie hier!


C) STEUERLICHE ABSETZBARKEIT DER BETREUUNGSKOSTEN:

Bei einer „24-Stunden-Betreuung“ sind dadurch entstehende Aufwendungen und Kosten (z.B. Kosten für das Betreuungspersonal, Vermittlungskosten, Arzneimittel, Pflegemittel) als „außergewöhnliche Belastung“ im Folgejahr steuerlich absetzbar.

Weitere Informationen, Links und Formulare zum Download finden Sie in unserem Download-Bereich.

Für detaillierte Auskünfte oder ein persönliches Beratungsgespräch sind wir natürlich gerne für Sie da:

     0660 / 8988001
   info@handl-pflege24.at